zum Thema: Berliner Richterin betont ethnienbezogenen Rabatt für türkische Straftäter.
(Nachtrag im August 2010: Die im Juli 2010 tot aufgefundene Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig wird in einem Beitrag des Rundfunks Berlin Brandenburg (Autor: Norbert Siegmund) vom 23.04.2008 wie folgt zitiert: "Das Urteil: 4 Wochen Arrest wegen Beleidigung und Körperverletzung ist vergleichsweise milde. Die Angeklagten profitieren von ihrer türkischen Abstammung, betont die Richterin. Denn Deutsche, die sich derartig gegenüber Türken geäußert hätten, hätten mit sehr viel härterer Bestrafung rechnen müssen. Sie wären nicht nur wegen Beleidigung, sondern wegen Volksverhetzung verurteilt worden." Und der Berliner Tageszeitung "Tagesspiegel" vom 10.05.2008 (Interviewer: Werner van Bebber) erklärte sie in einem Interview: "Wenn ein türkischer Staatsangehöriger sagt, man müsse die Deutschen vergasen, ist das eine Beleidigung. Wenn ein Deutscher so über Türken redet, ist das eine Volksverhetzung. Die wird härter bestraft und macht sich schlechter im Strafregister.").
Bildunterschrift: Sein Freund und Helfer
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