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Karikatur vom
27. Oktober 2016:
Strafunmündigkeit für Vergewaltiger bis 67 Jahre -- sofern es sich bei den Tätern um wertvolle Migräntchen und Moslemlein handelt.

Bildunterschrift: "Und da der Angeklagte nach dem Wortlaut seines Asylantrags erst 12 ist, ist er nach geltendem Recht strafunmündig -- auch wenn das den Nazis nicht paßt!"

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